I. Zahlungsbedingungen: Wir erwarten gerne Ihre Zahlung ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.

II. Stornobedingungen: Getreu unseres Leitbildes sind wir um die Erhaltung unserer Einrichtung bemüht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir bei Stornierungen ab 2 Monaten vor Beginn Ihrer Veranstaltung 40 %, ab vier Wochen 60 % und ab einer Woche 80% Stornogebühr von Raummiete und Übernachtungskosten verrechnen müssen.

III. Eingebrachte Gegenstände: Die Haftung für die im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände bzw. für bauliche Veränderungen trägt der Mieter; er ist diesbezüglich auch für die Einhaltung der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften verantwortlich.

IV. Behördliche Bewilligungen: Die für die Durchführung der Veranstaltung beizubringenden allfälligen behördlichen Bewilligungen sind vom Mieter zu besorgen. Er ist für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften verantwortlich.

V. Haftung allgemein: Das Haus Marillac haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht.

VI. Der Mieter haftet für:

  • Schäden, die am Gebäude oder am Inventar infolge der Veranstaltung entstehen
  • Schäden, die bei Einbringung von Gegenständen und Auf- und Abbau an Personen und Sachen verursacht werden
  • alle Folgen, die sich aus der Überschreitung der in dieser Vereinbarung genannten Personenanzahl ergeben
  • alle Unfälle, die dem eigenen Personal bzw. den vom Mieter verpflichteten Mitwirkenden bei der Vorbereitung zur Veranstaltung bzw. bei der Veranstaltung selbst infolge Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher Vorschriften zustoßen
  • Schäden, die durch die Besucher der Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht wurden, insbesondere für außergewöhnliche Abnützung in den, im Zuge der Veranstaltung zugänglichen Räumen und an den darin befindlichen Einrichtungen und Installationen. Gerichtsstand: Für allfällige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird der Gerichtsstand Innsbruck festgelegt.