ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Zahlungsbedingungen: Wir erwarten gerne Ihre Zahlung ohne Abzüge innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
II. Stornobedingungen: Getreu unseres Leitbildes sind
wir um die Erhaltung unserer Einrichtung bemüht. Wir bitten daher
um Verständnis, dass wir bei Stornierungen ab 2 Monaten vor Beginn
Ihrer Veranstaltung 40 %, ab vier Wochen 60 % und ab einer Woche
80% Stornogebühr von Raummiete und Übernachtungskosten verrechnen
müssen.
III. Eingebrachte Gegenstände: Die Haftung für die im Rahmen der Veranstaltung
eingebrachten Gegenstände bzw. für bauliche Veränderungen trägt
der Mieter; er ist diesbezüglich auch für die Einhaltung der bau-
und feuerpolizeilichen Vorschriften verantwortlich.
IV. Behördliche Bewilligungen: Die für die Durchführung
der Veranstaltung beizubringenden allfälligen behördlichen Bewilligungen
sind vom Mieter zu besorgen. Er ist für die Einhaltung der behördlichen
Vorschriften verantwortlich.
V. Haftung allgemein: Das Haus Marillac haftet lediglich im Rahmen der
gesetzlichen Haftungspflicht.
VI. Der Mieter haftet für:
- Schäden, die am Gebäude oder am Inventar infolge der Veranstaltung entstehen
- Schäden, die bei Einbringung von Gegenständen und Auf- und Abbau an Personen
und Sachen verursacht werden
- alle Folgen, die sich aus der Überschreitung der in dieser Vereinbarung genannten
Personenanzahl ergeben
- alle Unfälle, die dem eigenen Personal bzw. den vom Mieter verpflichteten Mitwirkenden
bei der Vorbereitung zur Veranstaltung bzw. bei der Veranstaltung selbst infolge
Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher Vorschriften zustoßen
- Schäden, die durch die Besucher der Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer,
verursacht wurden, insbesondere für außergewöhnliche Abnützung in den, im Zuge der
Veranstaltung zugänglichen Räumen und an den darin befindlichen Einrichtungen und
Installationen.
Gerichtsstand: Für allfällige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird der Gerichtsstand Innsbruck festgelegt.
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